AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (02.06.2021)

  1. Geltungsbereich

    Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Geschäftsbedingungen unseres Vertragspartners werden auch dann nicht verpflichtend, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.



  2. Angebot und Abschluss

    1. Angebote von uns sind stets freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen mit uns werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich.

    2. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu Vertragsvereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen abzugeben, die über die schriftlichen Verträge hinausgehen. Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen ist in jedem Fall von unserer schriftlichen Bestätigung abhängig.



  3. Technische Angaben, Werkzeuge und Zeichnungen

    1. Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind unverbindlich. Konstruktive Veränderungen bleiben vorbehalten. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Produkte sind unverbindlich und befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, die in jedem Falle vorzunehmen sind.

    2. Zeichnungen und andere Unterlagen über die von uns gelieferten bzw. angebotenen Erzeugnisse bleiben unser Eigentum. Sie dürfen ohne besondere Zustimmung nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet werden. Die Weitergabe und Kenntnisgabe an Dritte sowie die Benutzung durch den Vertragspartner über den vertraglichen Zweck hinaus bedarf unseres schriftlichen Einverständnisses. Für den Fall eines Verstoßes ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,- € verwirkt. Die Zeichnungen und andere Unterlagen sind auf unser Verlangen zurückzugeben.

    3. Werkzeuge, Hilfswerkzeuge und Apparaturen zur Herstellung der Waren bleiben unser Eigentum auch dann, wenn den Kunden Kosten hierfür in Rechnung gestellt wurden. Wir halten diese Gegenstände nach Ablauf der ersten zwei Jahre nach Herstellung bzw. Anschaffung nur dann unentgeltlich für weitere Bestellungen vor, wenn jährlich mindestens 80% der dem Artikelgebot zugrunde gelegten Jahresabnahmemenge erreicht werden.



  4. Preise und Zahlungen

    1. Wenn nicht anders vereinbart gelten folgende Lieferbedingungen:

    Inland
    - Der Mindestbestellwert beträgt 250,00 EUR netto. Liegt der Warenwert darunter, werden zusätzlich pauschal 25,00 EUR Bearbeitungsgebühr berechnet.
    - Lieferungen innerhalb Deutschlands erfolgen frei Haus.
    - Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    - Ersatzteile werden zu Nettopreisen abgerechnet.

    Export
    - Der Mindestbestellwert beträgt 1500,00 EUR netto. Liegt der Warenwert darunter, werden zusätzlich pauschal 50,00 EUR Bearbeitungsgebühr zzgl. Fracht berechnet.
    - Lieferungen werden ab 1500,00 EUR netto EXW geliefert.
    - Ersatzteile werden zu Nettopreisen abgerechnet.

    Die vereinbarten Preise entsprechen der Kostenlage bei Vertragsabschluss. Sollten sich die Kosten für Werkstoffe, Löhne oder andere preisbildende Faktoren bis zur Lieferung erhöhen oder ermäßigen, so behalten wir uns vor, den Auftrag zu unseren am Liefertag gültigen Preisen abzurechnen. Für die Waren, für die wir Preislisten herausgegeben haben, gilt die bei Lieferung jeweils gültige Preisliste.


    2. Wir versichern alle Waren gegen Verlust und Beschädigung und berechnen hier eine Prämie in Höhe von 1 Promille des Nettoauftragswertes. Auf den Abschluss der Versicherung verzichten wir nur auf ausdrückliche Anweisung.

    3. Wechsel nehmen wir grundsätzlich nicht an, so dass wir nicht verpflichtet sind, uns zugesandte Wechsel zurückzusenden.

    4. Mangels besonderer Vereinbarung gelten folgende Zahlungsfälligkeiten
    a) Bei Maschinen und elektrischen Schneidgeräten 1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung, 1/3 Zahlung bei Lieferung und 1/3 Restzahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse.
    b) Bei Press-, Stanz-, Ziehteilen sowie Apparaten und Verpackungseinrichtungen im Voraus netto Kasse.
    c) Bei Werkzeugen und Vorrichtungen sofort nach Erhalt der Ausfallmuster netto ohne Abzug.

    5. Bei Überschreitung der Zahlungsziele und für den Verzugsfall sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe unseres Kontokorrentzinssatzes, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen EZB-Diskontsatz zu berechnen.

    6. Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenforderungen ist nicht statthaft, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber unseren Ansprüchen ist ausgeschlossen, soweit nicht aus demselben Vertragsverhältnis Mängelrügen an der gelieferten Ware erhoben werden.

    Das Zurückbehaltungsrecht darf nur in Höhe der Kosten der Mängelbeseitigung begehrt werden.



  5. Kreditwürdigkeit

    Entstehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, so sind wir berechtigt, entweder Barzahlung oder Vorkasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Ersatz unserer Aufwendungen zu verlangen. Eine Warenlieferung erfolgt nur bei Ausgleich der überfälligen offenen Posten.



  6. Versand- und Gefahrübergang

    Versandweg und -mittel sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen unserer Wahl überlassen. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Wird der Versand auf Wunsch oder Verschulden des Abnehmers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Abnehmers. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.



  7. Verpackung

    • Verpackungen in Kartons sind im Preis enthalten.
    • Verpackungen in Kisten, Verschlägen, Containern oder auf Einweg-Paletten werden gesondert berechnet.
    • Verpackungen werden nicht zurückgenommen.
    • Gitterboxen sind Leihbehälter und in gleicher Zahl und Güte zurückzugeben.



  8. Lieferfristen, Verzug und Unmöglichkeit der Lieferung

    1. Lieferfristen und Liefertermine gelten nur dann als fix, wenn wir die Lieferzeit ausdrücklich und schriftlich als Fixtermin bestätigen. Im Übrigen sind Liefertermine immer nur unverbindliche Zeitvorgaben, die wir uns einzuhalten bemühen und verstehen sich grundsätzlich als Termin, zu dem die Ware unser Werk verlässt.

    2. Die Lieferfristen verlängern sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und bei unvorhergesehenen und nach Vertragsschluss eingetretenen Hindernissen, soweit diese Hindernisse auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten. Als Behinderung gelten insbesondere auch Streiks oder Aussperrungen.

    3. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Abnehmer mit seinen Vertragspflichten - innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen - in Verzug ist.

    4. Bestellungen auf Abruf werden nur mit Abnahmefristen angenommen. Erfolgt die Abnahme innerhalb des vereinbarten Zeitraumes nicht, steht es uns frei, fertiggestellte Lieferungen ohne weiteren Bescheid auszuliefern oder auf Kosten des Abnehmers einzulagern oder unter Ankündigung von unserer Lieferungsverpflichtung ganz oder teilweise zurückzutreten bzw. vom Abnehmer der Lieferung Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

    5. Bei verspäteter Lieferung kann unser Kunde vom Vertrag zurücktreten oder sonstige Ansprüche geltend machen, wenn zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde mit dem Hinweis, welche Rechte nach Fristablauf geltend gemacht werden sollen.

    6. Haben wir für Verzug oder Unmöglichkeit der Lieferung einzustehen, so beschränkt sich ein dem Abnehmer zustehender Schadenersatzanspruch auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber auf 10% vom Wert desjenigen Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit der Vertrag nicht mit einer gewerblichen Tätigkeit unseres Kunden zusammenhängt und soweit wir in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit haften. Das Recht des Abnehmers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist unter Hinweis auf die Ausübung des Rücktritts bleibt unberührt.



  9. Eigentumsvorbehalt

    Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegen den Abnehmer jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. Gelieferte Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung- oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne uns zu verpflichten. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der von uns gelieferten Ware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung.

    Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Abnehmer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Sachen, an denen uns Eigentum oder Miteigentum zusteht, werden im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Abnehmer ist vorbehaltlich unseres Widerrufes berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, sowie mit Sachen anderer zu verbinden oder zu vermischen. Die aus der Veräußerung, Verbindung oder Vermischung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt an uns ab, bei Einstellung solcher Forderungen in laufende Rechnungen erfasst diese Abtretung auch sämtliche Saldoforderungen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrage vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.



  10. Mehr- und Minderleistung, Gewährleistung und Schadenersatz

    1. Bei Serienaufträgen, insbesondere von Press-, Stanz- und Ziehteilen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vor.

    2. Für Mängel haften wir nur wie folgt: Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, versteckte Mängel innerhalb von fünf Werktagen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen.

    Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter Ware, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren; anderenfalls entfällt die Gewährleistung.

    Leisten wir innerhalb einer uns gestellten angemessenen Nachfrist keine Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift, so steht dem Käufer das Recht zu, Wandelung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Die Mängelgewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten von der Lieferung an. Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen beträgt 3 Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Folgeschäden. Schadenersatzansprüche verjähren 12 Monate nach Empfang der Ware durch den Käufer.



  11. Warenrücknahme

    Für den Fall, dass wir Ware unter Verrechnung mit Kaufpreisansprüchen zurücknehmen, erteilen wir eine Gutschrift. Bei Ware im verkaufsfähigen Zustand werden für unsere Aufwendungen 20% des Kaufpreises, mindestens jedoch 25€ in Abzug gebracht. Bei beschädigter Ware und älteren Lieferungen erteilen wir eine Gutschrift in Höhe des von uns nach billigem Ermessen geschätzten Wiederverkaufserlöses unter Abzug unseres obigen Aufwendungsersatzes. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.



  12. Schlussbestimmungen

    1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Velbert. Als Gerichtsstand ist das Amtsgericht Velbert bzw. das Landgericht Wuppertal vereinbart, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    2. Die Beziehungen zwischen den Parteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik geltenden Rechtes unter Ausschluss des Haager Kaufrechtes.

    3. Sollte eine Klausel dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln.